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Copyright

Alle Texte und Bilder, die auf pfotenblitzer.de veröffentlicht wurden, sind Eigentum von Babette Schwob (sofern nicht anders angegeben) und urheberrechtlich geschützt.
Sollten Sie Bilder von pfotenblitzer.de verwenden wollen, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis haben oder eine Lizenzgebühr bezahlen, bevor Sie dies tun.

Bei jeglicher Form von Urheberrechtsverletzungen oder Diebstahl von Inhalten von pfotenblitzer.de werden juristische Schritte eingeleitet.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder nähere Informationen über die Verwendung von Pfotenblitzer Bildern benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an die info@pfotenblitzer.de.

Die weiter unten folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) finden bei allen Aufträgen Anwendung, die mir erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Recht am Bild des eigenen Tieres

Tiere werden vor dem Gesetz wie eine Sache behandelt. 

Gem. der aktuellen Rechtsprechung gibt es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen Sache. Somit  ist also auch die gewerbliche Verwertung der Bilder durch den Fotografen zulässig.


Regeln für ein Shooting

Eine gültige (Hunde-)Haftpflichtversicherung ist bei mir Pflicht!

Ich übernehme keine Gewähr dafür, dass alle vom Kunden gewünschten oder im Vorfeld besprochenen Motive in der gebuchten Session auch tatsächlich fotografiert werden können. Jedes Tier ist anders, reagiert anders auf Reize, gibt sich in einem Shooting teilweise anders, als Herrchen/Frauchen es kennen, ist schneller abgelenkt, etc...

Der Auftraggeber (Tierhalter) ist für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres beim Shooting verantwortlich!
Voraussetzung für ein Shooting ist ein gesundes Tier! Sollten bei einem Shooting oder kurz danach gesundheitliche Probleme beim Tier oder Tierhalter auftreten, übernimmt Pfotenblitzer hierfür keine Verantwortung!

Bei einem Pfotenblitzer-Fotoshooting werden die Tiere zu nichts gezwungen. Pfotenblitzer fragt ggf. sogar mehrfach nach, ob dieses oder jenes Motiv ein Problem für das Tier darstellen könnte.

Das bedeutet, daß Pfotenblitzer z.B. die Dauer eines Shootings und/oder gewisse Motive vorschlägt oder wunschgemäß versucht, umzusetzen. Der Auftraggeber (Tierhhalter) jedoch ist verantwortlich für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres und sollte er erkennen, daß es seinem Tier nicht gut geht, muß er Pfotenblitzer sofort darüber informieren und das Shooting wird dann selbstverständlich unter-/abgebrochen.


Absagen und Verschiebungen

Verschiebungen
Vereinbarte Shooting-Termine können bis zu 24h vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Außer im Fall von höherer Gewalt berechne ich bei Verschiebungen weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin 30 Euro für den Aufwand/Verlust.
Bei Nichterscheinen (also ohne jegliche Information) wird sofort der volle Preis für die gebuchte Session fälllig.
Wurde das Shooting mit einem Gutschein bezahlt, so ist dieser ebenfalls bei Nichterscheinen entwertet.

Bei schlechten Wetterverhältnissen wird ein Outdoor-Shooting von mir kostenfrei verschoben. Das kann auch am selben Tag sein. Sie werden in diesem Fall von mir aber sofort oder zeitnah neue Terminvorschläge erhalten!

Absagen
Termine, die Sie mit mir telefonisch oder schriftlich (per Email oder ähnl.) vereinbaren, gelten als verbindlich!

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine gebuchte Pfotenblitzer-Session zu stornieren.
Aber bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich dann 30 Euro Ausfall-Pauschale berechne.
Andere Fotografen nehmen bei Buchung eine Anzahlung, um diesem Ausfall vorzubeugen.
Diese Anzahlung entfällt bei mir.

Der Grund für diese Ausfall-Pauschale ist der, daß ich den Termin für Sie reserviert hatte und ggf. anderen Kunden deswegen absagen mußte, die sich dann ggf. anderweitig orientiert haben und die ich somit als Kunden verloren habe.

Das gilt selbstverständlich auch, wenn Termine von mir z.B. wetterbedingt verschoben wurden und Sie danach dann stornieren möchten.


Rechnungen, Eigentumsvorbehalt und Reklamationen

Wenn das Shooting stattgefunden hat, erhalten Sie ein paar Tage nach dem Shooting die Rechnung von mir. Diese ist innerhalb 14 Tage zu überweisen. Unabhängig davon, ob die Fotos dann schon alle online zu sehen sind oder nicht.
Die Fotobestellung wird erst nach Zahlungseingang ausgeliefert!

Bis zur vollständigen Bezahlung eines Gutscheines kann dieser noch nicht eingelöst werden.


Gutscheine sind, falls nicht anders angegeben, 2 Jahre gültig und vom Umtausch ausgeschlossen!
Das bedeutet, daß sich der/die Beschenkte innerhalb von 2 Jahren (nach Ausstelldarum des Gutscheins) bei Pfotenblitzer zwecks Terminabsprache melden muß. Kommt der Termin nicht innerhalb von 2 Jahren zustande (Krankheit, Schlechtwetter, Terminengpass, etc.) ist das kein Problem! Aber der/die Beschenkte muß sich innerhalb von 2 Jahren nach Gutschein-Ausstelldatum bei Pfotenblitzer zwecks Terminvereinbarung gemeldet haben!

Gutscheine unterfallen grundsätzlich den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen zum Widerruf, unabhängig davon ob der Gutschein in ausgedruckter oder in digitaler Form verkauft wird. 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Zugang der Ware in Papierform oder digitaler Form.

Ich bitte um Ihr Verständnis, daß kein Anspruch darauf besteht, den Gutschein nach Ablauf noch einzulösen. 
Jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren!
Anschließend muss Pfotenblitzer weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich des entgangenen Gewinns – erstatten!

Ich kann verständlicherweise keine Garantie für die Qualität von Ausdrucken geben, die Sie woanders mit den bei mir gekauften Bilddateien machen (lassen). Digitale Dateien sind leider vom Umtausch ausgeschlossen.
Wurden mir keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke (z.B. der Bildkomposition oder dem Arrangement eines Fotobuches) gegeben, so sind Reklamationen, die die künstlerische und technische Ausgestaltung betreffen, ausgeschlossen.

Die Print-Aufträge (Foto-Abzüge, Poster, Druck auf Leinwand, etc.) gebe ich an eine ortsansässige Druckerei weiter. Ich übernehme keine Garantie für die Lieferzeiten. Diese liegen in der Regel bei ca. 5 Werktagen.
Bei einer hohen Anzahl von Print-Aufträgen (z.B. bei Sammelshootings) kann es durchaus auch etwas länger dauern.
Ein Rücktritt vom Auftrag ist daher ausgeschlossen.
Reklamationen bzgl. evtl. Druckmängel sind unverzüglich per Email an zu melden.


Foto-Rechte und Verwendung

Die Rechte an den Fotos liegen IMMER bei Pfotenblitzer!

Gemäß BGB § 90 a (Auf Tiere sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden), benötige ich von Ihnen keinen Model Release Vertrag, um die Fotos Ihres Tiere gewerblich nutzen zu können.
Das heißt, Fotos aus den Shootings können durch mich an Dritte verkauft und auch für Eigen-Werbung und Kalender, Flyer, Visiten, etc. genutzt werden.
Ausnahme sind Fotos, auf denen Sie selbst oder andere Menschen abgebildet sind.
Ein Honorar ist nicht üblich!

Wenn Sie ein Shooting bei Pfotenblitzer buchen, erklären Sie sich automatisch damit einverstanden!

Sollten Sie das nicht wünschen, ist dieser Wunsch bei Buchung mitzuteilen. In diesem Fall liegen die Rechte an den Bildern weiterhin bei Pfotenblitzer, Pfotenblitzer wird die Bilder aber nicht für die Werbung und/oder gewerblich nutzen (auch nicht durch Dritte).
Zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Euro werden dann bei Buchung fällig!

Die Rechte an den Fotos liegen IMMER bei PFOTENBLITZER!

Sie erhalten die Bilder im Originalformat. 

Die Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und daher mit einem digitalen Wasserzeichen versehen.
Sie dürfen weder im Internet verwendet, noch an Dritte weitergegeben oder gar verkauft werden!
Eine kommerzielle Nutzung ist ohne Absprache mit PFOTENBLITZER nicht gestattet.

Die Fotos stehen nicht für Fotowettbewerbe zur Verfügung und dürfen nicht verändert werden!

Eine Verwendung in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, oder überhaupt im Internet ist nur gestattet, wenn im Text vermerkt wird, daß das Copyright bei PFOTENBLITZER liegt:
Copyright www.pfotenblitzer.de


kostenlose Shootings

Ab und zu kommt es vor, daß ich spezielle Rassen für diverse Veröffentlichungen suche. Zu diesem Zweck biete ich manchmal kostenlose Shootings für speziell diese gesuchten Rassen über Facebook an.

Es besteht kein Recht auf ein kostenloses Shooting!

Ein kostenloses Shooting ist zeitlich frei. Es ist also keine Shooting-Dauer gesetzt. Genauso beinhaltet ein kostenloses Shooting keine Mindeszahl Bilder in der Galerie. Das können z.B. 5 Bilder sein. Es können auch 30 oder 50 Bilder sein. Das kommt immer darauf an, wie ich mit den Vierbeinern und den Zweibeinern zusammen arbeiten kann.

Sie erhalten 2 Bilddateien als Dankeschön. Weitere Bilder können selbstverständlich käuflich erworben werden.


Sicherung der Bilddaten

Die Daten (Bilddateien) werden von PFOTENBLITZER in einem Festplattensystem gespiegelt und für 1 Jahr gespeichert. Danach geht die Verantwortung an den Kunden über.
Dieses System ist gem. dem aktuellen Stand sicher. Jedoch übernimmt PFOTENBLITZER keine Garantie für den Verlust der Daten aufgrund höherer Gewalt (Blitzschlag, Brand, Wasserschaden, etc.)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436)


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Ãœberträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, wird - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt


1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.



IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die von mir im Rahmen meiner Tätigkeit ausgegebenen Gutscheine haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum und sind nach Erhalt sofort zu begleichen.



VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Ãœberlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Ãœberlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.



VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Ãœbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Ãœbermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Lieferzeiten und Reklamationen

1 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2 Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc.,
3 begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
4 Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5 Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt

XII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Widerrufsformular
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen, schreiben Sie bitte an die u.g. Adresse und schicken dies per Post an:
Pfotenblitzer Tierfotografie, Babette Schwob, Römerstrasse 87, 47179 Duisburg


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